Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 226 Blindenwerkstätten
Stand: 10.06.2019
Die §§ 223 und 224 sind auch zugunsten von auf Grund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden.
Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IXStand: 10.06.2019
Die §§ 223 und 224 sind auch zugunsten von auf Grund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden.